Für eine sichere Beförderung gefährlicher Frachtgüter
Seminardauer:
Abschluss: IHK
Prüfung Theorie: Schriftliche Prüfung
Zielgruppe: Kraftfahrer, die im Bereich “Gefahrguttransport” tätig werden wollen
Bei Bedarf sind auch Individualabsprachen möglich. Hier bitte einfach den Kontakt mit uns suchen.
Die Vorschriften für den Gefahrguttransport sind so komplex wie in keinem anderen Kraftfahrzeugbereich. Verstöße gegen die engen Richtlinien können nicht nur Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sondern gleichfalls wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund unterliegen Gefahrgutfahrer einer speziellen Ausbildungspflicht, welche die bereits erworbenen Fahrzeugführer-Kenntnisse um das Aufgabenspektrum des Gefahrguttransportes erweitert. Als zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir von der Oberhausener Fahrschule Krüssmann die qualifizierte Ausbildung künftiger Gefahrgutfahrer. Die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer findet hierbei in Kooperation mit unserem Partner, der DEKRA Akademie Duisburg-Neumühl, statt. Gemeinsam bereiten wir die Seminarteilnehmen im Zuge des sogenannten Basiskurses auf die bevorstehende Prüfung der Industrie- und Handelskammer zur ADR-Berechtigung vor. Mit dieser Zertifizierung können die angehenden Gefahrgutfahrer Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer die der Klassen 1 und 7) befördern. Mit dem Aufbaukurs Tank bieten wir zugleich eine Weiterbildung für die Beförderung von Tanktransporten an. Zur weiteren Beförderung von explosionsgefährdeten oder radioaktiven Stoffen können Sie bei uns ebenfalls eine Fortbildung für die dafür erforderlichen Klassen 1 und 7 absolvieren. Jeder Lehrgang endet mit einer Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Für eine sichere Beförderung gefährlicher Frachtgüter auf europäischen Straße existieren für sämtliche Gefahrgutklassen europäische Rechts- und Verkehrsvorschriften. Sie sind im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), festgelegt. Gleichfalls gelten bundesweit seit 2009 bundeseinheitliche Verordnungen, die in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) niedergeschrieben wurden. Zudem ist es notwendig alle 5 Jahre (vor Ablauf der Gültigkeit) eine Auffrischungsschulung zu besuchen.
Uhlandstraße 21, 46397 Bocholt
Fall Str. 12, 46459 Rees
Hohe Str. 20,
46419 Isselburg-Anholt
Am Schepersfeld 46, 46485 Wesel
Eulerstraße 15,
46485 Münster
Isselburger Straße 2h, 46459 Rees-Haldern
Johann-Walling-Straße 19,
46325 Borken