IN klimatisierten SchulungsräumEN von ca. 70 qm direkt im Westen von Bocholt
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: 14 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. hängt je nach Talent ab
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 55-minütige Fahrprüfung
Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung
Ausbildung Praxis: min. 7 Einzelstunden
Prüfung Theorie: Keine Prüfung
Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung
Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen Anhänger ziehen wollen, die für die Klasse B nicht vorgesehen sind. Als Fahrzeugkombinationen gelten hierbei Zugfahrzeug der Klasse B sowie ein Anhänger oder Sattelanhänger.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Ausbildung Praxis: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Prüfung Theorie: Keine Prüfung
Prüfung Praxis: Keine Prüfung
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung / Erweiterung der eigentlichen Führerscheinklasse B. Diese Erweiterung ist gleichwohl mit dem 17. Lebensjahr zu erhalten und unterliegt den gleichen Zugangsvoraussetzungen wir die Klasse B.
Wir bilden die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM – B, BE, B96 – C1, C1E, C, CE sowie L, T aus.
Mindestalter: 20 / 21 / 24 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung
Seit der gesetzlichen Neuregelung Anfang des Jahres 2013 gelten für den Erwerb der unbeschränkten Krafträdernutzung neue Richtlinien. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung
Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Bis dahin dürfen Fahranfänger mittelschwere Krafträder nutzen. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung
Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden. Die Fahrzeugklasse A1 beinhaltet die Fahrerlaubnis von Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 14 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung
Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung Theorie: 6 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 1,5 Stunden Grundausbildung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 20 Fragen
Prüfung Praxis: Keine
Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, benötigen Sie zum Führen ebenfalls keine Prüfbescheinigung. Der Umfang der Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht, praktischer Fahrtraining und eine theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Prüfbescheinigung wird unbefristet erteilt.
Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 37 Fragen
Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung
Die Fahrerlaubnisklasse C können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.
Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr
Ausbildung Theorie: 20 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 58 Fragen
Prüfung Praxis: 2x min. 75-minütige Fahrprüfung 1x Solo 1x mit Anhänger
Die Fahrerlaubnisklasse CE können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist auf fünf Jahre befristet.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 12 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung
Die Fahrerlaubnisklasse C1 können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Keine Prüfung
Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung
Die Fahrerlaubnisklasse C1E können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.
Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.
Zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit zGM von max. 750 kg), ist die Fahrerlaubnisklasse D erforderlich.
Für Kraftomnibusse bis 8 Meter Länge, die zur Beförderung von maximal 16 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg) genügt die Fahrerlaubnis der Klasse D1. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Anhänger mit mehr als 750 kg zGM setzen eine Fahrerlaubnis der Klasse DE bzw. D1E voraus.
Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Bei Erwerb der Klassen D1, D1E, D und DE muss ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen die ärztliche Bescheinigung wie beim Lkw-Führerschein. Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage des umfassenderen Gutachtens verlängert.
Darüber hinaus ist immer auch ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist eine augenärztliche Begutachtung sowohl beim Ersterwerb wie auch bei jeder Verlängerung vorgeschrieben.
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen D1 und D1E ein Mindestalter von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse D auf Klasse DE und Klasse D1 auf Klasse D1E entfällt die Theorie.
Darüber hinaus berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E innerhalb Deutschlands auch zum Führen von Kraftomnibussen der entsprechenden zGM ohne Fahrgäste, sofern die Fahrt lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 oder 172 gefahren werden. Diese Berechtigung des Inhabers einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 gilt nur im Inland.
Wer den Busführerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.
Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.
Uhlandstraße 21, 46397 Bocholt
Fall Str. 12, 46459 Rees
Hohe Str. 20,
46419 Isselburg-Anholt
Am Schepersfeld 46, 46485 Wesel
Eulerstraße 15,
46485 Münster
Isselburger Straße 2h, 46459 Rees-Haldern
Johann-Walling-Straße 19,
46325 Borken