Unsere Aus­bild­ungs­klassen

IN klimatisierten SchulungsräumEN von ca. 70 qm direkt im Westen von Bocholt

PKW Führer­schein

AUTO und Kleintransporter

Motorrad- und Roller­führer­schein

Motorrad UND -Roller / Mofa

BUS-FÜHRERSCHEIN

BUSSE, KRAFTOMNIBUSSE UND MEHR

LKW-Führerschein

Ihre Karriere als EU-KraftfahreR

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf ich:

    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
    • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ist die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 3,5 t begrenzt
    • zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
    • Landmaschinen (Klasse L)
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 17 Jahre

    Ausbildung Theorie: 14 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: min. hängt je nach Talent ab

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 55-minütige Fahrprüfung

Fahr­erlaubnis­klasse B

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf ich:

    • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, jedoch maximal 3,5 t
    • Die Fahrzeugkombination darf maximal 7 t betragen
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 17 Jahre

    Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung

    Ausbildung Praxis: min. 7 Einzelstunden

    Prüfung Theorie: Keine Prüfung

    Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse BE

Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen Anhänger ziehen wollen, die für die Klasse B nicht vorgesehen sind. Als Fahrzeugkombinationen gelten hierbei Zugfahrzeug der Klasse B sowie ein Anhänger oder Sattelanhänger.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse B96 darf ich:

    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
    • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Die Fahrzeugkombination KFZ und Anhänger ist auf 4250 kg begrenzt
    • zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
    • Landmaschinen (Klasse L)
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    • biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 17 Jahre

    Ausbildung Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten

    Ausbildung Praxis: 3,5 Stunden á 60 Minuten

    Prüfung Theorie: Keine Prüfung

    Prüfung Praxis: Keine Prüfung

Fahrerlaubnis­klasse B96

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung / Erweiterung der eigentlichen Führerscheinklasse B. Diese Erweiterung ist gleichwohl mit dem 17. Lebensjahr zu erhalten und unterliegt den gleichen Zugangsvoraussetzungen wir die Klasse B.

PKW Führerschein

Wir bilden die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM – B, BE, B96 – C1, C1E, C, CE sowie L, T aus.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A darf ich:

    • schwere Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    • Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 20 / 21 / 24 Jahre

    Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse A

Seit der gesetzlichen Neuregelung Anfang des Jahres 2013 gelten für den Erwerb der unbeschränkten Krafträdernutzung neue Richtlinien. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 darf ich:

    • Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW
    • Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,2 kW/kg betragen.
    • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 18 Jahre

    Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse A2

Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Bis dahin dürfen Fahranfänger mittelschwere Krafträder nutzen. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darf ich:

    • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW
    • Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,1 kW/kg betragen.
    • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 16 Jahre

    Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse A1

Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden. Die Fahrzeugklasse A1 beinhaltet die Fahrerlaubnis von Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse AM darf ich:

    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH), einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
    • Drei- und Vierrädrige Klein- / Leichtkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor mit max. 4 kW Leistung
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Erste Hilfe Kurs
    • Sehtest
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 15 Jahre

    Ausbildung Theorie: max. 14 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse AM

Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

  • Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf ich:

    • einspurige, einsitzige und zweisitzige, sowie zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Mofa-Roller mit maximal 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit fahren.
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • biometrisches Passbild

    Mindestalter: 15 Jahre

    Ausbildung Theorie: 6 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: min. 1,5 Stunden Grundausbildung

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 20 Fragen

    Prüfung Praxis: Keine

Mofa Prüf­be­scheini­gung

Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, benötigen Sie zum Führen ebenfalls keine Prüfbescheinigung. Der Umfang der Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht, praktischer Fahrtraining und eine theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Prüfbescheinigung wird unbefristet erteilt.

Motorrad- und Rollerführerschein

Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse C darf ich:

    • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
    • Gesamtmasse nach oben hin ohne Beschränkung
    • Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
    • Eingeschlossene Klasse: C1
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
    • Erste Hilfe Kurs
    • augenärztliches Zeugnis
    • ärztliches Zeugnis
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

    Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 37 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse C – Schwere LKW

Die Fahrerlaubnisklasse C können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse C-CE darf ich:

    • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
    • Kraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, ohne Beschränkung nach oben und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
    • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D1: D1E
    • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D: DE
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz Fahrerlaubnisklasse C
    • Erste Hilfe Kurs
    • augenärztliches Zeugnis
    • ärztliches Zeugnis
    • biometrisches Passbild
    • Personalausweis

    Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

    Ausbildung Theorie: 20 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 58 Fragen

    Prüfung Praxis: 2x min. 75-minütige Fahrprüfung 1x Solo 1x mit Anhänger

Fahrerlaubnis­klasse C/CE – Schwere Lastzüge mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklasse CE können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist auf fünf Jahre befristet.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse C1 darf ich:

    • Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t bis 7,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
    • Erste Hilfe Kurs
    • augenärztliches Zeugnis
    • ärztliches Zeugnis
    • biometrisches Passbild

    Mindestalter: 18 Jahre 

    Ausbildung Theorie: max. 12 Doppelstunden

    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

    Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse C1 – Leichte Lkw

Die Fahrerlaubnisklasse C1 können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E darf ich:

    • Zugfahrzeuge der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse) mit einem Anhänger über 750 kg
    • Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
    • Die Fahrzeugkombination darf in beiden Fällen einen Maximalwert von 12 t nicht überschreiten
    • Eingeschlossene Klasse: BE
    • Eingeschlossene Klasse bei Besitzt von D1: D1E
  • Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz Fahrerlaubnisklasse C1
    • Erste Hilfe Kurs
    • augenärztliches Zeugnis
    • ärztliches Zeugnis
    • biometrisches Passbild

    Mindestalter: 18 Jahre 

    Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung

    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    Prüfung Theorie: Keine Prüfung

    Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnis­klasse C1E – Leichte Lastzüge

Die Fahrerlaubnisklasse C1E können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

LKW Führerschein

Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse D

Zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit zGM von max. 750 kg), ist die Fahrerlaubnisklasse D erforderlich.

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse D1

Für Kraftomnibusse bis 8 Meter Länge, die zur Beförderung von maximal 16 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg) genügt die Fahrerlaubnis der Klasse D1. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Anhänger über 750 kg zGM

Anhänger mit mehr als 750 kg zGM setzen eine Fahrerlaubnis der Klasse DE bzw. D1E voraus.

Befristungen

Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Untersuchungen

Bei Erwerb der Klassen D1, D1E, D und DE muss ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen die ärztliche Bescheinigung wie beim Lkw-Führerschein. Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage des umfassenderen Gutachtens verlängert.


Darüber hinaus ist immer auch ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist eine augenärztliche Begutachtung sowohl beim Ersterwerb wie auch bei jeder Verlängerung vorgeschrieben.

MINDESTALTER

  • 21 Jahre für die Klassen D1 und D1E
  • 24 Jahre für die Klassen D und DE


Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen D1 und D1E ein Mindestalter von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.

AUSBILDUNG

Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse D auf Klasse DE und Klasse D1 auf Klasse D1E entfällt die Theorie.

SONSTIGES

Darüber hinaus berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E innerhalb Deutschlands auch zum Führen von Kraftomnibussen der entsprechenden zGM ohne Fahrgäste, sofern die Fahrt lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 oder 172 gefahren werden. Diese Berechtigung des Inhabers einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 gilt nur im Inland.



Wer den Busführerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.

Fahrerlaubnis­klasse D – Bus

Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus.

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