AUSBILDUNGS-­ZENTRUM

WIR STELLEN UNS VOR

Über uns

Mitte 2015 haben wir im Raum Bocholt unsere Intensivfahrschule GmbH eröffnet. Seitdem hat sich viel getan. Bereits Anfang 2016 ermöglichten wir uns, mittels einer Zertifizierung nach AZAV, kompetent und zuverlässig Arbeitssuchenden die Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu ermöglichen und dank unser zahlreichen Kooperationspartner den Weg ins Berufsleben zu ebnen.

Seit August 2018 leiten wir zudem unser eigenes Transport­unternehmen und haben so in kurzer Zeit zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich Berufskraftfahrer geschaffen. Zudem gründeten wir Januar 2019 die A&S Fahrlehrer-Fachschule, mit dem Ziel der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern in den Klassen A, BE, CE, DE und komplimentierten so unsere Familie des A&S Ausbildungs-Zentrums.

EIN STARKES TEAM FÜR BOCHOLT

GESELLSCHAFTER / GESCHÄFTSFÜHRER / INHABER

FAHRLEHRER

VERWALTUNG

Ein Mann steht mit verschränkten Armen vor einer roten Wand.

Stephan Gaefke

  • Gesellschafter / Geschäftsführer / Inhaber
  • Fahrlehrer Klasse A, B, BE, CE
  • Ausbilder im Bereich Aus- und Weiterbildung für BKF
  • Leiter Fahrlehrer-Fachschule
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Hans-Joachim Hilbig

  • Fahrschulleiter
  • Fahrlehrer aller Klassen
  • Ausbilder Fahrlehrer-Fachschule
  • Ausbilder BKF Bus-LKW
Eine Frau in einem weißen Hemd steht vor einer roten Wand.

Silvia Sembritzki

  • Verwaltungsmanagement und Organisation
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Neslihan Süslü Aygan

  • Verwaltungsmanagement und Organisation
Eine Frau in einem schwarzen Hemd lächelt vor einem Schild mit der Aufschrift „ngs-trum“

Julia Vorfeld

  • Verwaltungsmanagement und Organisation
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Angela Gaefke

  • Verwaltungsangestellte
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Kathrin Nienhaus

  • Verwaltungsangestellte
Ein Logo für eine Firma namens A & S

PETRA UEFFING

  • Gute Fee des Hauses
Eine Frau mit Brille und schwarzem Hemd lächelt vor einem roten Schild.

Denise Boland

  • Auszubildende Kauffrau für Büromanagement
Ein Mann mit Bart trägt ein T-Shirt von Jack & Jones

Rene Brechler

  • Fahrlehrer Klasse A, B, BE, CE, DE
  • Ausbilder im Bereich BKF
  • Ausbilder in der Fahrlehrer-Fachschule
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Michael Bente

  • Fahrlehrer Klasse A, B, BE, CE, DE
  • Ausbilder im Bereich BKF
  • Ausbilder in der Fahrlehrer-Fachschule
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Andre Schmitz

  • Fahrlehrer Klasse BE, CE
  • Ausbilder im Bereich BKF
Ein Logo für eine Firma namens A & S

NATALIE VERRESCHILD

  • Fahrlehrer Klasse BE, CE, DE
  • Ausbilder BKF  BUS - LKW
  • Ausbilder Fahrlehrer-Fachschule
Eine Frau in einem schwarzen Kleid steht vor einem Schild mit der Aufschrift „Zent“

Anke Eßing

  • Fahrlehrerin Klasse B, BE
Ein Mann zeigt seinen Daumen nach oben vor einem Schild mit der Aufschrift „S-ze“

Mike Salem

  • Fahrlehrerin Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Alexander Fels

  • Fahrlehrer Klasse B, BE und A
  • Medienbeauftragter
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Marvin Nähle

  • Fahrlehrer Klasse B, BE und A
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Elisa Ketteler

  • Fahrlehrer Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

Mike Block

  • Fahrlehrer Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

MANUEL KREUTZER

  • Fahrlehrer Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

DILEK TAHIRI

  • Fahrlehrerin Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

JESSICA SPIELMANN

  • Fahrlehrerin Klasse A, B, CE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

OYAL OYNAK

  • Fahrlehrer Klasse B, BE
Ein Logo für eine Firma namens A & S

ERDAL GÜNAY

  • Fahrlehrer Klasse B, BE

Förderung – Wir fördern Sie gerne

Ihre berufliche Weiterbildung und persönliche Entwicklung sind uns ein großes Anliegen. Ganz gleich, ob Sie sich in Ihrem bestehenden Berufsfeld weiterqualifizieren, neue Fähigkeiten erwerben oder sogar eine völlig neue berufliche Richtung einschlagen möchten – wir sind an Ihrer Seite und begleiten Sie auf diesem Weg. Unser Ziel ist es, Ihnen mit maßgeschneiderten Fördermöglichkeiten den optimalen Rahmen für Ihre berufliche Zukunft zu bieten.



Wir verstehen, dass berufliche Weiterbildungen oft mit finanziellen Hürden verbunden sind, weshalb wir Ihnen eine breite Palette an Fördermöglichkeiten anbieten. Von staatlichen Förderprogrammen über spezielle Fördermaßnahmen für bestimmte Berufsgruppen bis hin zu individuellen Finanzierungslösungen – wir unterstützen Sie dabei, die passende Förderung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche und umfassende Beratung, um Ihnen genau die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen, um Ihre Ziele zu verwirklichen.


Ob Sie eine Umschulung planen, eine berufliche Qualifikation anstreben oder gezielt an einzelnen Fähigkeiten arbeiten möchten – wir sind Ihr verlässlicher Partner für Förderprogramme, die auf Ihre individuellen Lebens- und Berufsziele zugeschnitten sind. Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt in Ihrer Karriere machen und nutzen Sie die Chancen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen die passende Förderung bereitzustellen.

  • Förderung durch das Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)

    Förderkonditionen

    Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist eine mindestens 15-stündige Erwerbstätigkeit pro Woche und die Nichtüberschreitung folgender Einkommensgrenzen: max. 20.000 € p.a. bei Alleinstehenden oder max. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, die im Einkommensteuerbescheid oder durch einen vergleichbaren Nachweis belegbar sind.


    Weitere formale Voraussetzungen für die Förderung ist der Besuch einer Beratungsstelle.


    Nähere Informationen unter bildungspraemie.info

  • Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III

    Für die berufliche Aus- und Weiterbildung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III durch die Agentur für Arbeit möglich. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Agentur für Arbeit der Teilnahme zugestimmt hat.

  • Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

    Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfe und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Höhe von bis zu 100 % der Kosten.

  • Förderung für Bundeswehrangehörige

    Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könnte darüber hinaus eine zusätzliche Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) oder eine Förderung im Rahmen des “Meister-Bafög” in Frage kommen.

  • Förderung durch Bildungsscheck oder Bildungsprämiengutschein

    Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.


    Bildungsscheck

    Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.


    Informationen finden Sie hier.


    Bildungsprämiengutschein

    Die Bildungsprämie ist eine Förderung in Form eines Zuschusses, der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt wird. Vorgesehen ist der Prämiengutschein für Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Weitere Zielgruppen sind z.B. Berufsrückkehrer und Mütter/Väter in Elternzeit. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.


    Informationen oder Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.


  • Steuerermäßigungen

    Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen.

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