FortbildungEN gem. §53 Abs. 1 FahrlG
Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-Tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Seminarleiter-innen sowie Ausbildungsfahrlehrer-innen erhalten für ihre Fortbildungen in diesem Bereich bis zu 2 Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
FORTBILDUNG
ALLGEMEIN
KURS 09.10 - 11.10.2025
FORTBILDUNG
KLASSE A SPEZIAL
KURS 04.09. - 06.09.2025
FORTBILDUNG
Klasse C/CE + D/DE SPEZIAL
KURS 06.10. - 08.10.2025
Diese Fortbildung richtet sich an alle Fahrlehrer dies ich im Bereich der FE Klasse B-BE Fortbilden wollen. Der Mix aus Theorie und Praxis (Fahrsicherheits-Training) wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.
Termine in 2025
Kursstart: 09.10. - 11.10.2025
Mindestteilnehmerzahl: 6
Diese Fortbildung richtet sich speziell an ambitionierte Zweirad-Ausbilder. Der Mix aus Theorie und Praxis inkl. 2 ÜN und Vollpension in einem Biker-Hotel und tollen Bike- Routen wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.
Termine in 2025
1. Kurs: 04.09. - 06.09.2025
Mindestteilnehmerzahl: 6
Diese Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und Weiterbildung wie z.B. neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Ein Praxistag rundet das Fortbildungsprogramm ab.
Termine in 2025
Kursstart: 06.10. - 08.10.2025
Mindestteilnehmerzahl: 6
Weitere KURSANGEBOTE auf Anfrage
4 Tage Grundkurs ASG, 4 Tage Programmkurs ASF sowie 4 Tage Kurs für den Erwerb FES
Teilnahme-Voraussetzungen
3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre.
Termine jeweils auf Anfrage
Ausbildungsfahrlehrer/innen können sowohl Fahrschulleiter/innen als auch angestellte Fahrlehrer/innen werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrschule
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/innen
Zudem muss der/die Fahrschulinhaber/in selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn sie/er de facto nicht ausbildet.
Termine 2024
auf Anfrage / Seminarzeiten von 08:00 bis 15:30 Uhr
Unternehmensführung Fahrschule
Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars mit 70 UE vorgeschrieben.
Wir setzen erfahrene Praktiker-innen als Dozent(inn)en ein, die wichtige Informationen und praktische Hinweise zur Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule vermitteln.
Die Dozent(inn)en sind unter anderem aus dem Bereich Steuerberatung, Fahrschulleitung sowie Fachanwaltsberatung und stehen auch für persönliche Fragen zur Verfügung.
Termine 2024
auf Anfrage
Uhlandstraße 21, 46397 Bocholt
Fall Str. 12, 46459 Rees
Hohe Str. 20,
46419 Isselburg-Anholt
Am Schepersfeld 46, 46485 Wesel
Eulerstraße 15,
46485 Münster
Isselburger Straße 2h, 46459 Rees-Haldern
Johann-Walling-Straße 19,
46325 Borken