Fahrlehrer-Fortbildung

FortbildungEN gem. §53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungs­pflicht regelt der § 53 Abs. 1.

Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-Tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.


Seminarleiter-innen sowie Ausbildungsfahrlehrer-innen erhalten für ihre Fortbildungen in diesem Bereich bis zu 2 Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Themen sind unter anderem:

  • Verkehrsrechtliche Fragen, Aktuelle Urteile
  • Neues Fahrlehrergesetz und dessen Umsetzung
  • Pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung
  • Soziale Kompetenz
  • Kriterien eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
  • Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
  • Entwicklung des Straßenverkehrs, E-Mobilität
  • Automatisiertes Fahren, Fahrassistenzsysteme
  • EMOTION.teach und Versicherungswesen

FORTBILDUNG
ALLGEMEIN

KURS 09.10 - 11.10.2025

FORTBILDUNG
KLASSE A SPEZIAL

KURS 04.09. - 06.09.2025

FORTBILDUNG
Klasse C/CE + D/DE SPEZIAL

KURS 06.10. - 08.10.2025

Fortbildung ALLGEMEIN

Diese Fortbildung richtet sich an alle Fahrlehrer dies ich im Bereich der FE Klasse B-BE Fortbilden wollen. Der Mix aus Theorie und Praxis (Fahrsicherheits-Training) wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.


Termine in 2025
Kursstart: 09.10. - 11.10.2025


Mindestteilnehmerzahl: 6

Fortbildung Klasse A SPEZIAL

Diese Fortbildung richtet sich speziell an ambitionierte Zweirad-Ausbilder. Der Mix aus Theorie und Praxis inkl. 2 ÜN und Vollpension in einem Biker-Hotel und tollen Bike- Routen wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.


Termine in 2025
1. Kurs: 04.09. - 06.09.2025


Mindestteilnehmerzahl: 6

Fortbildung Klasse C/CE und D/DE SPEZIAL

Diese Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und Weiterbildung wie z.B. neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Ein Praxistag rundet das Fortbildungsprogramm ab.


Termine in 2025
Kursstart: 06.10. - 08.10.2025


Mindestteilnehmerzahl: 6

Weitere KURS­AN­GE­BOTE auf Anfrage

Erwerb Seminar­erlaubnis ASF gem. §45 Abs. 1 FahrlG

4 Tage Grundkurs ASG, 4 Tage Programmkurs ASF sowie 4 Tage Kurs für den Erwerb FES


Teilnahme-Voraussetzungen

3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre.


  • Grundkurs ASG
  • Programmkurs ASF
  • Programmkurs FES


Termine jeweils auf Anfrage

Ausbildungsfahr­lehrer gem. §§16 und 35 FahrlG

Ausbildungsfahrlehrer/innen können sowohl Fahrschulleiter/innen als auch angestellte Fahrlehrer/innen werden.


Voraussetzungen Ausbildungsfahrschule

  • Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars in Theorie und Praxis gem. § 35 abs. 1 Nr. 2 FahrlG


Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/innen

  • 3 Jahre hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in Theorie und Praxis in der Klasse B/BE
  • Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gem. §16 Abs. 1 FahrlG


Zudem muss der/die Fahrschulinhaber/in selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn sie/er de facto nicht ausbildet.


Termine 2024
auf Anfrage / Seminarzeiten von 08:00 bis 15:30 Uhr

Fahrschul-Betriebs­wirtschaft­slehrer gem. §18 Abs. 1 NR.5 FahrlG

Unternehmensführung Fahrschule

Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars mit 70 UE vorgeschrieben.


Wir setzen erfahrene Praktiker-innen als Dozent(inn)en ein, die wichtige Informationen und praktische Hinweise zur Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule vermitteln.


Die Dozent(inn)en sind unter anderem aus dem Bereich Steuerberatung, Fahrschulleitung sowie Fachanwaltsberatung und stehen auch für persönliche Fragen zur Verfügung.


Termine 2024
auf Anfrage

Themenübersicht:

  • Eröffnung einer Fahrschule
  • Kriterien der Standortwahl
  • Rechtsformen einer Fahrschule
  • Fahrschulerlaubnis und Behörden
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Investitionsbedarf
  • Finanzierungsbedarf
  • erweiterter Raumbedarf
  • Büromanagement
  • Kooperationen
  • Aufzeichnungen gem. Fahrlehrerrecht
  • Kundenbetreuung
  • Absatzorientierung
  • Wettbewerb
  • Werbung
  • Kalkulation
  • Buchführung
  • steuerliche Aufzeichnung- und Aufbewahrungsfristen
  • Bilanzen
  • Beratung
  • Liquiditätskontrollen
  • Finanzplan
  • Steuervorauszahlungen
  • Rechnungsstellung
  • Zahlungsverkehr
  • Personalwesen
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Versicherungen
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