Aus- und Weiter­bildung BKF

NACH Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Ladungssicherung

In diesem Seminar erlernen Sie alles rund um das Thema Ladungssicherung von Moderatoren, die vom DVR zertifiziert sind.


Sozialvorschriften

In einem eintägigen Seminar können sich alle Teilnehmer über die neuesten Sozialvorschriften informieren.

Schaltstelle Fahrer

In diesem Seminar konzentrieren wir uns auf den Faktor Mensch, das Auftreten und alle wesentlichen belange Runt um den Fahrer selber


Fahrsicherheit

In diesem Seminar erlernen Sie alles rund um das Thema Sicherheit und Notfälle.

Module nach BKrFQG

Die Module nach BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) umfassen eine verpflichtende Weiterbildung für gewerbliche Lkw- und Busfahrer. Diese Schulungsmodule zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und die Fahrer auf aktuelle rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Anforderungen vorzubereiten.


Wortlaut des § 4 BKrFQV:


(1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.


(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

Wir unterscheiden hier:

Kenntnisbereich I

  • ECO
  • Ladungssicherung


Kenntnisbereich II

  • Sozialvorschriften


Kenntnisbereich III

  • Schaltstelle Fahrer
  • Fahrsicherheit


Wir bieten:

Die Module nach BKrFQG können bei uns auf verschiedene Weise erworben werden:


  • Ganztags Schulung am Samstag. (08:00-16:00 Uhr)
  • 5 Tage in der Woche (nach Absprache – 08:00-16:00 Uhr)


Die Termine können so Ihren Bedürfnissen angepasst werden.

In diesem Seminar konzentrieren wir uns auf die technischen Aspekte. Es sind jedoch auf Wunsch auch fahrpraktische Anteile möglich.

alle Termine – BKrFQG

Für Inhouse Schulungen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung, sowie zzgl. Terminvergabe (falls umsetzbar).

WOCHENTAG

DATUM

INHALT

KAPAZITÄT

SCHULUNGSORT

Samstag

Verfügbar

12.10.2024

Ladungssicherung

BOH

Samstag

Verfügbar

26.10.2024

Schadenprävention

BOH

Anlage 1 zu BKrFQV

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1)


Liste der Kenntnisbereiche:

  • 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


    1.1 


    Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung,


    Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.


    1.2


    Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.


    1.3


    Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs


    Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.


    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE


    1.4


    Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.


    Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE


    1.5


    Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, insbesondere: richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Kraftomnibusses, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Kraftomnibusses und die Erfüllung anderer Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).


    1.6


    Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses, insbesondere: bei der Fahrt auf den Kraftomnibus wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftomnibusses oder einer Kombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.


    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • 2. Anwendung der Vorschriften

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


    2.1


    Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.


    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE


    2.2


    Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.


    Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE


    2.3


    Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere: Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Kraftomnibusses.

  • 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


    3.1


    Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.


    3.2


    Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.


    3.3


    Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.


    3.4


    Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.


    3.5


    Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen


    Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.


    3.6


    Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.


    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE


    3.7


    Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).


    Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE


    3.8


    Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr, Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenverkehr.

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