beginnen Sie Ihre Karriere als EU-Kraftfahrer
BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
SCHNELL ZUM Berufskraftfahrer im Güterverkehr
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Ein Einstieg ist jeder Zeit möglich!
Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Für das Berufsbild des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifizierungen entwickelt. Die Teilqualifizierungen TQ1 – Güter befördern – ist ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Insgesamt gibt es für das Berufsfeld des Berufskraftfahrers 6 Teilqualifizierungen ( TQ1 bis TQ6 ). Jede zertifizierte TQ führt den Teilnehmer zur IHK-Prüfung und ermöglicht ihm mit dem IHK-Zertifikat die fachspezifische Arbeitsaufnahme im Berufsfeld. Das Absolvieren der bundeseinheitlichen TQ1 bis TQ6 führen zum Abschluss Berufskraftfahrer.
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Die Teilqualifizierung TQ3 – Personen befördern bereitet Sie speziell auf den Bereich des Personenverkehrs vor. Nach Absolvieren dieser Qualifizierung sind die Teilnehmer in der Lage, alle wesentlichen Aufgaben der Personenbeförderung zu bewältigen, von der sachgemäßen Übernahme des Fahrzeugs über die Abfahrtskontrolle bis zur sicheren Beförderung. Sie lernen auch, mit relevanten Beförderungspapieren sowie mit Störungen während der Fahrt umzugehen.
Vorteile:
Im Anschluss kann dann bei der IHK die notwendige Prüfung abgelegt werden und nach erfolgreichem Anschluss so die Eintragung der Schlüsselzahl “95” ermöglicht werden.
Sie möchten schnell, einfach und qualifiziert Ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr absolvieren? Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) können Sie bei uns die Zulassung als EU-Kraftfahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation (bGQ) absolvieren und somit die Zulassung für die Führerscheine der Klasse C und CE erwerben. Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV können wir auch den Bildungsgutschein Ihrer Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger annehmen. Die beschleunigte Grundqualifikation in den Klassen C1 und C1E ist ab dem 18. und in den Klassen C und CE ab dem 21. Lebensjahr möglich.
Wer heute eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, DE sowie C1, C, C1E oder CE besitzt und gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern will, muss eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Alle Fahrerinnen und Fahrer unterliegen seit September 2008 (gewerblicher Personenverkehr) und seit September 2009 (gewerblicher Güterverkehr) der Pflicht zur Weiterbildung
Seminardauer: Ein- / Zweitägiges Seminar
Abschluss: Teilnahmebescheinigung o. Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a
Zielgruppe:
Im Seminar Ladungssicherung nach VDI 2700a vermitteln wir Ihnen auf Grundlage bundeseinheitlicher Lehrinhalte nach VDI-Richtlinie 2700a, rechtliche und physikalische Grundlagen sowie die Nutzung von Hilfsmittel zur Ladungssicherung und Sicherungsmethoden. Abgerundet wird die theoretische Ausbildung durch praktische Elemente.
Uhlandstraße 21, 46397 Bocholt
Fall Str. 12, 46459 Rees
Hohe Str. 20,
46419 Isselburg-Anholt
Am Schepersfeld 46, 46485 Wesel
Eulerstraße 15,
46485 Münster
Isselburger Straße 2h, 46459 Rees-Haldern
Johann-Walling-Straße 19,
46325 Borken